Unternehmen gründen trotz Vollzeitjob in den VAE

Ein Unternehmen gründen und Vollzeit arbeiten in den VAE
Viele, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten arbeiten, ziehen schließlich in Betracht, ihr eigenes Unternehmen zu gründen – sei es als zusätzliches Einkommen oder für die zukünftige Unabhängigkeit. Aber was sagt das Gesetz über einen Vollzeitbeschäftigten, der in den VAE ein eigenes Unternehmen gründen möchte? Welche Einschränkungen gibt es und welche Regeln müssen befolgt werden?
Kann ich als Angestellter mein eigenes Unternehmen haben?
Gesetze in den VAE erlauben es einem Vollzeitangestellten, ein neues Unternehmen zu gründen oder sich als Partner einem bestehenden Unternehmen anzuschließen. Der erste und wichtigste Schritt ist jedoch, dass der derzeitige Arbeitgeber ein No Objection Certificate (NOC) ausstellt, das den Angestellten offiziell dazu berechtigt, ein Unternehmen zu gründen oder einem beizutreten.
Das bedeutet, dass jemand, solange er für einen anderen Arbeitgeber arbeitet, nur mit der schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers ein Unternehmen gründen kann, unabhängig davon, ob die neue Tätigkeit mit seiner aktuellen Arbeit in Zusammenhang steht.
Was passiert, wenn das neue Unternehmen ein ähnliches Profil hat?
Wenn die Tätigkeit des neuen Unternehmens mit dem aktuellen Job des Angestellten übereinstimmt oder diesem ähnelt – etwa ein Personalmitarbeiter, der eine HR-Beratungsfirma gründet –, könnte es als Konkurrenz zum aktuellen Arbeitgeber angesehen werden. In solchen Fällen ist es entscheidend zu überprüfen, ob der Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsverbotsklausel enthält.
Laut Artikel 10 des Bundesgesetzes Nr. 33 von 2021 kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Angestellte nicht im selben Sektor konkurriert, während oder bis zu zwei Jahre nach der Anstellung. Die Wettbewerbsverbotsklausel ist nur gültig, wenn die Dauer, der geografische Umfang und die verbotenen Tätigkeiten im Arbeitsvertrag genau definiert sind.
Wann ist die Wettbewerbsverbotsklausel nicht gültig?
Der Angestellte kann schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Wettbewerbsverbotsklausel nach Beendigung der Anstellung nicht gilt. Dies wird durch Artikel 12, Abschnitt 4 der Kabinettsresolution Nr. 1 von 2022 ermöglicht, der folgendes besagt: "Es ist erlaubt, schriftlich zu vereinbaren, dass die Wettbewerbsverbotsklausel nach der Beschäftigung nicht wirksam wird."
Ausnahmesituationen, in denen die Wettbewerbsverbotsklausel nicht gilt
Das Gesetz erkennt drei Fälle an, in denen die Wettbewerbsverbotsklausel automatisch null wird:
1. Wenn der Angestellte oder der neue Arbeitgeber dem ehemaligen Arbeitgeber eine Entschädigung bis zu drei Monatsgehältern zahlt, die schriftliche Zustimmung des ehemaligen Arbeitgebers erforderlich.
2. Wenn der Arbeitsvertrag während der Probezeit beendet wird.
3. Wenn der Angestellte einem speziellen Bereich angehört, den der Arbeitsmarkt der VAE dringend benötigt – dies wird vom zuständigen Ministerium basierend auf einer vom Kabinett genehmigten Klassifizierung bestimmt.
Weitere Schritte und Ratschläge
Wenn jemand als Angestellter ein Unternehmen gründen möchte, sollte er zuerst seinen Arbeitsvertrag sorgfältig prüfen, insbesondere die Wettbewerbsverbotsklauseln. Anschließend sollte er sich bezüglich des NOC mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Das Ministerium für menschliche Ressourcen und Emiratisierung (MoHRE) kann ebenfalls bei der Klärung rechtlicher Interpretationen und Optionen behilflich sein.
Zusammenfassung
Rechtlich ist es möglich, als Vollzeitangestellter in den VAE ein Unternehmen zu gründen, jedoch nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers und in einigen Fällen müssen auch Wettbewerbsregelungen berücksichtigt werden. Die richtigen Dokumente zu haben und die Anforderungen zu erfüllen, ist essenziell, um rechtliche Probleme jetzt und in der Zukunft zu vermeiden.
(Basierend auf Quelle Artikel 10(1) des Bundesgesetzes Nr. 33 von 2021.)
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