Neue Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen in den VAE

Steueränderungen in den VAE: Abschreibung jetzt für Anlageimmobilien abzugsfähig
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben einen weiteren Schritt zur Klärung der Details der Körperschaftssteuer unternommen: Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmen die Abschreibung von der Steuerbasis ihrer zu Marktwert registrierten Anlageimmobilien abziehen. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz Nr. 47 aus dem Jahr 2022, das sich auf die Körperschaftssteuern auswirkt, die Unternehmen und Geschäftstätigkeiten betreffen.
Was ist das Wesentliche der Änderung?
Bisher konnten nur Unternehmen, die ihre Anlageimmobilien zu historischen Kostenbasis führten, von Abschreibungsabzügen profitieren. Die neue Regelung eröffnet diese Möglichkeit nun auch für diejenigen, die ihre Immobilien zu Marktwert registrieren, vorausgesetzt, sie wählen die Anwendung des "Realizationsprinzips".
Wie hoch können die Abzüge sein?
Die abzugsfähige Steuerbasis wird der niedrigere der folgenden zwei Werte sein:
Der steuerlich abgewickelte Wert der jeweiligen Anlageimmobilie oder jährlich 4% der ursprünglichen Anschaffungskosten der Immobilie, die proportional verringert werden können, wenn der Steuerzeitraum weniger als ein volles Jahr beträgt.
Wer kann diese Möglichkeit nutzen?
Die Regelung steht jenen zur Verfügung, die Anlageimmobilien entweder vor oder nach der Einführung der Körperschaftssteuer besitzen. Wichtig ist, dass der Steuerzahler diese Option unwiderruflich im ersten Steuerjahr nach dem 1. Januar 2025, in dem er Eigentum besitzt, wählen muss. Diese Entscheidung gilt auch für alle später erworbenen Anlageimmobilien.
Transparenz und Gleichbehandlung
Die Entscheidung zielt darauf ab, für alle Unternehmen, die Anlageimmobilien halten, unabhängig von der gewählten Bilanzierungsmethode gleiche Bedingungen zu schaffen. Außerdem bietet sie klare Anweisungen dazu, wann ein Rückgriff auf bereits abgezogene Abschreibungen erfolgen könnte – etwa in Situationen, in denen die Immobilie nicht verkauft wird, aber ein Ereignis die Buchhaltung beeinflusst.
Übergangsmöglichkeit zur Entscheidungsfindung
Die Steuerbehörde bietet zudem eine einmalige Gelegenheit für diejenigen, die bisher das Realisationsprinzip nicht gewählt haben, dies nun zu tun und dadurch berechtigt zu werden, Steuerabschreibungen geltend zu machen.
Diese neue Regelung könnte erheblichen Einfluss auf Unternehmen haben, die Anlageimmobilien halten, insbesondere auf diejenigen, die sich ausschließlich auf Marktwertbewertungen für die Buchhaltung verlassen haben. Das neue System bietet eine Möglichkeit zur Optimierung der Steuerlast, erfordert jedoch eine genauere Verwaltung und rechtzeitige Entscheidungsfindung.
(Quelle des Artikels: Ankündigung des Finanzministeriums.)
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