Dubais Mietrecht: Garagennutzung und Gebührenänderungen

Kann ein Vermieter nach Mietvertragabschluss Gebühren für Garagennutzung erheben?
Auf Dubais dynamischem Immobilienmarkt treten bei der Verlängerung von Mietverträgen oft Fragen zur Änderung von Gebühren und Konditionen auf. Kürzlich stellte ein Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung die Frage, ob es legal ist, dass ein Vermieter zusätzlich zur erhöhten Miete eine Gebühr für die bisher kostenlose Nutzung einer Tiefgarage erhebt.
Diese Frage betrifft nicht nur Einzelfälle, sondern viele Mieter, weshalb es sich lohnt, im Detail zu betrachten, was das Gesetz sagt.
Was gilt als Teil eines Mietvertrags in Dubai?
In Dubai besagt das Gesetz Nr. 26/2007, welches das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern regelt, in Artikel 11 eindeutig:
"Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Miete die Nutzung von Einrichtungen, die mit der Immobilie verbunden sind, wie Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnessstudios, Gesundheitsclubs, Parkplätze und andere Dienstleistungen."
Das bedeutet, dass wenn der Mietvertrag zuvor die kostenlose Garagennutzung beinhaltete, der Vermieter nicht rückwirkend zusätzliche Gebühren dafür erheben kann – es sei denn, beide Parteien einigen sich ausdrücklich darauf bei der Vertragsverlängerung.
Was passiert bei der Verlängerung eines Mietvertrags?
Bei der Verlängerung eines Mietvertrags können der Vermieter und der Mieter die Bedingungen des Vertrags, einschließlich der Miethöhe, besprechen. Dies ist in den Artikeln 13 und 14 des Gesetzes Nr. 33/2008 dargelegt, welches die frühere Regelung ergänzt.
Nach den Vorschriften:
Kann jede Partei eine Änderung der Miete oder anderer Vertragsbedingungen verlangen.
Wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Dubai Rental Dispute Centre (RDC) über die strittige Angelegenheit.
Die Absicht zur Änderung muss schriftlich der anderen Partei mindestens 90 Tage vor Ablauf des Mietvertrags mitgeteilt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Mit anderen Worten, wenn ein Vermieter eine neue Gebühr einführen möchte – beispielsweise für die Garagennutzung – kann er dies nur legal tun, wenn er den Mieter rechtzeitig informiert und der Mieter die neuen Bedingungen akzeptiert.
Was kann ein Mieter tun, wenn er mit der neuen Gebühr nicht einverstanden ist?
Wenn der Mieter mit der neuen Parkgebühr nicht einverstanden ist, hat er folgende Optionen:
Er kann schriftlich auf die relevante Gesetzgebung verweisen und verlangen, dass der Vermieter die ursprünglichen Bedingungen beibehält.
Wenn der Vermieter auf der zusätzlichen Gebühr besteht, kann eine Beschwerde beim Dubai Rental Dispute Centre eingereicht werden.
Das RDC ist befugt, den Fall offiziell zu prüfen und dabei die Details des bestehenden Mietvertrags und die geltenden Gesetze zu berücksichtigen.
Es ist gut zu wissen, dass das Dubai Rental Dispute Centre ein effektives und schnelles Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bietet, sodass keine Angst vor langwierigen Rechtsverfahren bestehen muss.
Fazit
Die Gesetze in Dubai schützen Mieter eindeutig vor plötzlichen, einseitigen Gebührenerhöhungen. Wenn die Garagennutzung zuvor in der Miete enthalten war, kann der Vermieter bei der Vertragsverlängerung keine neue Gebühr einseitig einführen, es sei denn, beide Parteien stimmen dem ausdrücklich zu. Wird keine Einigung erzielt, kann der Mieter rechtlichen Beistand über das Dubai Rental Dispute Centre suchen.
(Quelle: Dubai Rental Dispute Centre (RDC))
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