Verkehrsstrafen: Wer zahlt bei nicht übertragenem Auto?

Wer bezahlt Verkehrstrafen in den VAE, wenn das Fahrzeugeigentum nicht übertragen wird?
In den Vereinigten Arabischen Emiraten kaufen und verkaufen viele Menschen gebrauchte Autos unter Freunden oder in der Familie. Wird die offizielle Eigentumsübertragung jedoch ausgelassen, kann dies schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Das folgende reale Beispiel beleuchtet, was passiert, wenn der Verkäufer noch im Fahrzeugschein eingetragen ist, das Auto jedoch bereits von jemand anderem genutzt wird – und neue Strafzettel anfallen.
Was ist geschehen?
Ein Fahrzeugbesitzer verkaufte sein Auto für etwa 10.000 Dirham an einen Freund, aber die offizielle Übertragung wurde nie abgeschlossen. In der Folge erhielt er Benachrichtigungen über mehrere Verkehrsstrafen, die nicht von ihm, sondern vom neuen Nutzer verursacht wurden. Der Verkäufer forderte, dass der neue Besitzer diese Strafen begleichen solle, doch die Person verweigerte dies. Aufgrund des schlechten Zustands des Fahrzeugs konnte der Verkäufer es weiterverkaufen für nur 1.500 Dirham – um zumindest teilweise die aufgelaufenen Strafen abzudecken. Die Überraschung kam danach: Weitere 12.000 Dirham an Strafen waren immer noch unter seinem Namen mit dem Fahrzeug verbunden.
Wer ist verantwortlich für die Strafen?
Entsprechend den aktuellen Vorschriften in den VAE muss jedes Fahrzeugeigentum offiziell bei der zuständigen Behörde übertragen werden, um den neuen Besitzer für die Nutzung des Fahrzeugs verantwortlich zu machen. Gemäß Artikel 22 (1) des Bundesgesetzes Nr. 14 von 2024:
"Die Übertragung des Fahrzeugeigentums muss bei der Transportbehörde in der von ihr genehmigten Weise eingetragen werden. Der offiziell eingetragene Fahrzeugeigentümer ist verantwortlich für Verpflichtungen aus der Nutzung des Fahrzeugs, solange das Fahrzeugeigentum nicht auf den neuen Besitzer übertragen ist."
Das bedeutet, dass der Verkäufer als eingetragener Inhaber rechtsverantwortlich für die Strafen bleibt, die dem Fahrzeug auferlegt werden, bis der Eigentumswechsel offiziell erfolgt ist.
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, den Käufer verantwortlich zu machen?
Ja. Auch wenn die offizielle Übertragung nicht stattgefunden hat, der Übergang des Fahrzeugs und ein Verkaufsvertrag zwischen den Parteien jedoch klar sind, kann der Käufer für während der Nutzung entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen werden. Gemäß Artikel 246 (1) des Zivilgesetzbuchs der Vereinigten Arabischen Emirate (5/1985):
"Der Vertrag muss gemäß seinem Inhalt und in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Treu und Glauben erfüllt werden."
Und gemäß Artikel 282:
"Jeder, der einem anderen Schaden zufügt, muss diesen entschädigen."
Basierend hierauf kann der Verkäufer vor Gericht Schadensersatz einklagen, vorausgesetzt, er kann beweisen, dass das Fahrzeug nicht mehr in seinem Besitz war und die Strafen nicht aus seinem Handeln resultierten.
Was können wir aus diesem Fall lernen?
Die Eigentumsübertragung ist nicht nur eine Frage der mündlichen Vereinbarung. Eine offizielle Übertragung ist wichtig, um die Verantwortlichkeiten zu klären.
Jeden Verkauf schriftlich dokumentieren. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Streitigkeiten.
Übertragung des Autos bedeutet nicht Übertragung des Eigentums. Der ursprüngliche Besitzer bleibt für die Handlungen des neuen Nutzers verantwortlich, wenn die Übertragung nicht erfolgt.
Was kann getan werden, wenn der Fehler bereits passiert ist?
Der erste Schritt sollte sein, den Verkauf sofort bei der zuständigen Behörde zu melden und die Übertragung zu beantragen.
Wenn bereits Strafen aufgelaufen sind, kann gegen den tatsächlichen Nutzer des Fahrzeugs ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Strafen an den Staat zu zahlen, kann jedoch diesen Betrag als Entschädigung vom Käufer fordern.
Schlussfolgerung
Der rechtliche Rahmen in den VAE ist klar: Das Fahrzeug liegt in der Verantwortung des Verkäufers bis zur offiziellen Eigentumsübertragung. Daher ist es entscheidend, die Übertragung sofort nach dem Verkauf einzuleiten und vorzugsweise einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Andernfalls kann der Verkäufer über Jahre hinweg mit Konsequenzen belastet werden – möglicherweise in Form von Strafzetteln im Wert von Zehntausenden von Dirham.
(Der Artikel basiert auf dem Zivilgesetzbuch.)
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