Reiseerleichterungen für indische Bürger in den VAE

UAE–Indien Reise: Ende der Schmuckbeschlagnahmungen und Flughafenschikanen
Für indische Staatsbürger, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten leben, hat sich eine wichtige und beruhigende Entwicklung ergeben: Laut einer neuen Entscheidung des Delhi High Court in Indien können Schmuckstücke, die für den persönlichen Gebrauch oder aus Erbschaft bestimmt sind, nicht mehr vom Zoll beschlagnahmt werden, und Reisende können diesbezüglich an Flughäfen nicht mehr belästigt werden.
Ein langjähriges Problem: Warum war das ein Problem?
In den letzten Jahren gab es eine zunehmende Anzahl von Rückreisenden, insbesondere indische Staatsangehörige, die aus den VAE in die Heimat zurückkehren und von unangenehmen Verhören und langen Wartezeiten an indischen Flughäfen berichten – einfach, weil sie eigenen Goldschmuck trugen oder mitbrachten. In einigen Fällen wurden sogar Rechnungen für Familienschmuckstücke verlangt, was offensichtlich unmöglich ist, da diese oft über Generationen vererbt werden.
Gerichtsentscheidung: Ein Wendepunkt in der Regulierung
Diese Änderung kam zustande, nachdem mehr als 30 Petitionen zu diesem Thema vor dem indischen Gericht eingereicht wurden. Die Richter erklärten eindeutig, dass Zollbeamte Reisende nicht aufhalten können, die Schmuck für den persönlichen Gebrauch tragen oder mitführen, es sei denn, es gibt konkrete, substanzielle Verdachtsmomente. Das Gericht forderte die Behörden außerdem auf, Sensibilitätsschulungen für das Flughafenpersonal durchzuführen, um sicherzustellen, dass Passagiere nicht unnötigem Stress oder Demütigungen ausgesetzt werden.
Wie steht es um den aktuellen Goldimport?
Nach den geltenden Vorschriften kann ein indischer männlicher Staatsbürger, der nach mindestens einem Jahr zurückkehrt, 20 Gramm Gold zollfrei mitbringen, während eine weibliche Passagierin 40 Gramm innerhalb eines bestimmten Wertlimits mitbringen kann. Das Problem ist, dass diese Vorschriften seit 2016 nicht aktualisiert wurden und ererbten oder gebrauchten Schmuck nicht abdecken, dessen Wert, Alter und Herkunft schwer zu überprüfen sind, aber erhebliche emotionale Bedeutung für ihre Besitzer haben.
Das Gericht wies darauf hin, dass sich die Weltgoldpreise seitdem erheblich erhöht haben, was eine Aktualisierung der Vorschriften erforderlich macht. Folglich wurde das Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) beauftragt, klare Richtlinien zu formulieren oder die bestehenden Direktiven bis zum 19. Mai zu aktualisieren. Diese sollen genau regeln, wie mit getragenem oder ererbtem Schmuck umzugehen ist, Bewertungs- und Rückgabeprozesse beschleunigen und Reisende vor willkürlichen Maßnahmen schützen.
Warum ist das wichtig für die Einwohner der VAE?
Das Gerichtsurteil ist besonders wichtig für die Millionen von indischen Staatsbürgern, die in den VAE leben. Während der Hochzeitssaison und wichtiger religiöser Feiertage reisen viele mit Familienschmuck in die Heimat. Zu wissen, dass sie sich keine Sorgen mehr über die Beschlagnahmung dieser Gegenstände am Flughafen oder demütigende Verhöre machen müssen, ist eine große Erleichterung.
Nach der Entscheidung hoffen viele, dass unnötige Spannungen an Flughäfen abnehmen und Reisen wieder Freude an Familienzusammenkünften bringen können – anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie man persönliche Gegenstände versteckt oder deren Eigentum nachweist.
Fazit
Diese Entscheidung stellt einen lang erwarteten Wendepunkt im Umgang mit persönlichem Schmuck dar und bringt den indischen Gemeinschaften, die aus den VAE nach Indien reisen, echte Erleichterung. Ab sofort dürfen Reisende an Flughäfen nicht mehr routinemäßig belästigt werden, nur weil sie ein Goldarmband tragen oder einen geerbten Ring mitbringen. Der Fokus liegt nun auf fairen und einfühlsamen Verfahren – wie es immer hätte sein sollen.
(Der Artikel stammt aus einer Erklärung des Delhi High Court.)
Wenn Sie einen Fehler auf dieser Seite finden, bitte informieren Sie uns per E-Mail.