UAE führt Zuckesteuer ab 2026 ein

UAE-Zuckesteuer ab 2026: Neue Regelungen für zuckerhaltige Getränke
Ab Anfang 2026 beginnt die Einführung einer neuen Steuerära für zuckerhaltige Getränke in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der bisher einheitlich angewandte feste Steuersatz wird durch ein detailliertes "gestaffeltes Volumen-basiertes Modell" ersetzt, das den Steuersatz basierend auf Zucker- und Süßstoffgehalt bestimmt. Das Ziel ist klar: die Zuckeraufnahme der Bevölkerung zu reduzieren, gesündere Entscheidungen zu fördern und damit langfristig die öffentlichen Gesundheitsindikatoren zu verbessern.
Was zählt als gesüßtes Getränk unter den neuen Regelungen?
Die neue Gesetzgebung definiert klar, was als gesüßtes Getränk gilt. Dies sind Produkte, denen natürlicher Zucker, zugesetzter Zucker, künstliche Süßstoffe oder andere Süßstoffe hinzugefügt werden. Diese können trinkfertige Getränke, Konzentrate, Pulver, Gele, Extrakte oder jegliche Form sein, die konsumierbar wird, wenn sie mit Wasser oder auf andere Weise verdünnt wird.
Es ist wichtig zu unterscheiden, dass Getränke, die nur natürlichen Zucker enthalten (z.B. 100% Fruchtsaft), nicht steuerpflichtig sind, während Getränke mit künstlichen Süßstoffen einer 0% Verbrauchsteuer unterliegen. Der Steuersatz gilt daher nur, wenn der im Getränk enthaltene Zucker oder andere Süßstoffe die durch das Gesetz festgesetzten Schwellenwerte überschreiten.
Kategorisierung basierend auf Zuckergehalt
Die ab 2026 geltenden neuen Regelungen kategorisieren gesüßte Getränke in drei Hauptkategorien:
• Getränke mit hohem Zuckergehalt: enthalten mindestens 8 Gramm Zucker und/oder Süßstoffe pro 100 ml.
• Getränke mit mittlerem Zuckergehalt: enthalten 5–8 Gramm Zucker und/oder Süßstoffe pro 100 ml.
• Getränke mit niedrigem Zuckergehalt: enthalten weniger als 5 Gramm Zucker und/oder Süßstoffe pro 100 ml.
Energydrinks bleiben in einer separaten Kategorie und unterliegen weiterhin einer 100% Verbrauchsteuer, unabhängig von ihrem Zuckergehalt, und sind nicht vom neuen gestaffelten Modell abgedeckt.
Ohne Zertifizierung gelten Getränke automatisch als hoher Zuckergehalt
Die Bundessteuerbehörde (FTA) stellte klar, dass, wenn ein gesüßtes Getränk nicht über ein gültiges Konformitätszertifikat der VAE verfügt, es automatisch in die Kategorie hochzuckerhaltiger Getränke eingestuft wird, bis ein zertifizierter Labortestbericht einen niedrigeren Zucker- und Süßstoffgehalt bestätigt.
Dies ist von besonderer Bedeutung für Hersteller, Importeure und Händler, da eine fehlende Zertifizierung für die beteiligten Parteien erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen könnte.
Frühzeitige Vorbereitung und Online-Zertifizierungsanträge
Die FTA ermutigt bereits jetzt Hersteller, Importeure und Lagerbetreiber, ihre Produkte zu analysieren und die erforderlichen Unterlagen zur Zertifizierung so schnell wie möglich einzureichen. Die Zertifizierung kann online beantragt werden und beinhaltet den gesamten Zucker- und Süßstoffgehalt des Produkts – einschließlich natürlicher, zugesetzter und anderer Süßstoffe – sowie ob das Getränk nur künstliche Süßstoffe enthält.
Der mit der Zertifizierung einzureichende Laborbericht muss von einem vom Ministerium für fortschrittliche Industrie und Technologie (MoIAT) anerkannten Prüfungsinstitut stammen.
Ziele und Auswirkungen des neuen Steuer-Modells
Das Hauptziel hinter der neuen Regelung ist es, den übermäßigen Zuckerkonsum als Teil der Gesundheitspolitikstrategie der VAE einzudämmen. Steigende Adipositas- und Diabetesraten sind ein globales Problem, und die Emirate bilden da keine Ausnahme. Die volumenbasierte, zuckerinhalt-gebundene Besteuerung könnte Hersteller dazu anregen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren oder auf künstliche Süßstoffe umzusteigen, die nicht der Verbrauchsteuer unterliegen.
Verbraucher, mit ihrer Preissensitivität, werden voraussichtlich von zuckerreichen Getränken abrücken und günstigere, weniger zuckerhaltige Alternativen wählen.
Was wird mit kohlensäurehaltigen Getränken geschehen?
Kohlensäurehaltige Getränke, die zuvor separat kategorisiert wurden, erhalten zukünftig keine eigene Klassifizierung mehr. Die Klassifizierung erfolgt ausschließlich basierend auf dem Zuckergehalt, was bedeutet, dass beispielsweise eine zuckerfreie Limonade – selbst wenn sie kohlensäurehaltig ist – unter die 0% Steuer fallen kann, während ein zuckerhaltiges kohlensäurehaltiges Getränk entsprechend dem entsprechenden Zuckergehalt besteuert werden kann.
Worauf sollten Marktteilnehmer achten?
Beteiligte am Verbrauchsteuer-Markt müssen sich darauf vorbereiten, ihre Produkte bei den Behörden zu registrieren, ihre Aufzeichnungen zu aktualisieren und die bevorstehende Regelung einzuhalten. Die FTA betonte, dass eine rechtzeitige Vorbereitung den Übergang reibungsloser gestalten wird. Alle Informationen zur Berechnung der Steuer, Kategorisierung der Produkte sowie zur Bestimmung des Zucker- und Süßstoffgehalts sind auf der Website der Steuerbehörde verfügbar.
Abschließende Gedanken
Die neue Zuckersteuerregelung der VAE wird als Meilenstein in der Region betrachtet. Sie zielt nicht nur darauf ab, die öffentliche Gesundheit zu verbessern, sondern ermutigt auch Unternehmen zur Innovation. Die größten Gewinner werden voraussichtlich die Hersteller sein, die die Chancen des Wandels frühzeitig erkennen und bereits jetzt damit beginnen, ihre Produktportfolios umzugestalten. Verbraucher werden dann eine breitere Auswahl haben, um bewusstere und gesündere Entscheidungen zu treffen.
(Quelle des Artikels: Basierend auf einer Erklärung der Bundessteuerbehörde (FTA).)
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