Steuerfreiheit für ausländische Unternehmen in VAE

Ausländische Unternehmen Können Ebenfalls Von Der Körperschaftssteuer Befreit Werden
Laut einer neuen Ankündigung des Finanzministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate sind bedeutende Änderungen in der Regulierung der Körperschaftssteuer in Kraft getreten. Gemäß den aktualisierten Bestimmungen können nun auch bestimmte ausländische Unternehmen für eine Steuerbefreiung in Frage kommen, vorausgesetzt, sie sind vollständig im Besitz von befreiten Organisationen und erfüllen die festgelegten Bedingungen.
Wer ist von der Befreiung betroffen?
Die Bestimmung gilt für ausländische Unternehmen, die zu 100% im Besitz von folgenden befreiten Entitäten sind:
Staatliche Einrichtungen der VAE
Staatlich kontrollierte Unternehmen
Qualifizierte Investmentfonds
Staatspensionsfonds oder Sozialversicherungseinrichtungen
Zuvor genossen diese ausländischen Unternehmen keine Steuerbefreiungen, selbst wenn sie nur als Zweigstellen in den VAE tätig waren. Die neue Regelung beseitigt jedoch diese Einschränkung und sorgt für eine Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen befreiten Unternehmen.
Warum ist diese Änderung wichtig?
Das Ziel der neuen Regelung ist es, ein gerechtes und wettbewerbsfähiges Steuerumfeld zu schaffen. Dies ist besonders wichtig für Holdinggesellschaften, internationale Investmentfonds und Pensionsfonds, die häufig in mehreren Ländern tätig sind.
Mit diesem Schritt stärkt die VAE ihre Position als internationales Geschäfts- und Investitionszentrum und passt sich weiterhin den globalen Steuerbest-Praktiken an.
Worauf sollten betroffene Unternehmen achten?
Die Befreiung erfolgt nicht automatisch – Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllen. Sie müssen möglicherweise auch bestimmte administrative Anforderungen erfüllen, wie Berichtspflichten oder Dokumentationserwartungen.
Zusammenfassung
Die neueste Entscheidung der VAE ist ein weiterer Schritt zur Schaffung eines investorenfreundlichen und transparenten Wirtschaftsumfelds. Die Ausweitung der Körperschaftssteuerbefreiungen auf ausländische, befreite Einheiten bietet nicht nur einen Wettbewerbsvorteil in der Region, sondern ist auch ein weiteres Zeugnis des langfristigen Engagements des Landes für wirtschaftliche Diversifizierung und internationale Zusammenarbeit.
(Die Quelle des Artikels ist eine Stellungnahme des Finanzministeriums der VAE.)
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