Rückzug von Jobangeboten in den VAE

Jobangebot-Rückzug in den VAE: Was kann ein Arbeitssuchender tun?
In den Vereinigten Arabischen Emiraten stehen immer mehr Beschäftigte vor der Frage, ob sie sich nach der Annahme eines Stellenangebots sicher fühlen können. Was passiert, wenn der Arbeitgeber nach der Bestätigung seine Meinung ändert? Wie rechtsverbindlich ist ein unterzeichnetes Angebot, wenn der offizielle Arbeitsvertrag noch nicht abgeschlossen ist? In den folgenden Abschnitten gehen wir dieser Frage im Detail nach.
Der Unterschied zwischen einem Angebotsbrief und einem Arbeitsvertrag
Die Arbeitsvorschriften der VAE unterscheiden klar zwischen einem Angebotsbrief und einem Arbeitsvertrag. Während der Angebotsbrief als Vereinbarung angesehen werden kann, ist der Arbeitsvertrag ein rechtsverbindliches Dokument, das ausgeführt werden und nach geltendem Recht gesetzlich bindend sein kann.
Der Angebotsbrief ist ein entscheidender Schritt im Einstellungsprozess, der die Beschäftigungsbedingungen zusammenfasst: Position, Gehalt, Arbeitszeiten, Leistungen usw. Allerdings gelten die beiden Parteien nach Ansicht des Ministeriums für Humanressourcen und Emiratisierung (MoHRE) erst dann als vertraglich verbunden, wenn der offizielle Arbeitsvertrag unterzeichnet und die Arbeitserlaubnis erteilt wurde.
Wann wird die Beschäftigung offiziell?
Gemäß Ministerialerlass Nr. 46 von 2022 muss der Arbeitgeber beim Antrag auf eine Arbeitserlaubnis einen Standardvertrag verwenden, der mit dem zuvor ausgestellten Angebotsbrief übereinstimmt. Der Vertrag darf dem Arbeitnehmer günstigere Bedingungen bieten, aber er darf nicht den anwendbaren Vorschriften und deren Durchführungsbestimmungen widersprechen.
Zusätzlich erfordert die Verwaltungsresolution Nr. 38 die Verwendung von elektronischen Formularen im MoHRE-System für Arbeitserlaubnisse, Angebotsbriefe und Arbeitsverträge. Dies gewährleistet rechtliche Klarheit und Rückverfolgbarkeit.
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber das Angebot zurückzieht?
Wenn ein Arbeitgeber sein Angebot zurückzieht, nachdem der Angebotsbrief unterzeichnet wurde, aber bevor der Arbeitsvertrag unterzeichnet und die Arbeitserlaubnis erteilt wurde, kann das MoHRE keine Verfahren in dieser Angelegenheit einleiten. In solchen Fällen ist die Beschäftigungsbeziehung noch nicht offiziell zustande gekommen.
Der Angebotsbrief stellt nicht unbedingt einen rechtsverbindlichen Vertrag dar—insbesondere wenn er nicht im vom MoHRE vorgeschriebenen Format erstellt wurde. Daher ist es wichtig, dass Arbeitssuchende die Authentizität des ausgestellten Angebotsbriefs überprüfen und seine erneute Ausstellung in einem offiziellen Format verlangen.
Rechtliche Mittel
Wenn der Arbeitgeber das Angebot zurückzieht und es dem Arbeitssuchenden finanzielle oder andere Schäden zufügt—wie das Kündigen eines vorherigen Jobs oder das Beginnen mit einem Umzug—kann eine Zivilklage beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Das Gericht kann den Inhalt des Angebotsbriefs und die Umstände prüfen und über eine Entschädigung entscheiden.
Dies kann jedoch ein langwieriges und kostspieliges Verfahren sein, sodass es ratsam ist, entweder direkt beim MoHRE oder bei einem Rechtsexperten rechtlichen Rat einzuholen.
Was sollten Arbeitssuchende beachten?
1. Überprüfen Sie immer das Format und den Inhalt des Angebotsbriefs—er sollte den MoHRE-Vorschriften entsprechen.
2. Kündigen Sie nicht, bevor Sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag und eine Arbeitserlaubnis haben.
3. Fordern Sie eine offizielle Bestätigung der Angebotsannahme an.
4. Führen Sie schriftliche Aufzeichnungen über alle Kommunikation mit dem Arbeitgeber.
5. Konsultieren Sie einen Rechtsberater, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Schäden durch den Rückzug erlitten haben.
Zusammenfassung
Ein Angebotsbrief ist ein wichtiger Schritt, um einen neuen Job zu sichern, aber in den VAE bietet er dem Arbeitssuchenden nicht automatisch rechtlichen Schutz. Die Beschäftigungsbeziehung wird erst dann rechtsverbindlich, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet und die Arbeitserlaubnis vom MoHRE ausgestellt wird. Daher ist eine sorgfältige Abwägung notwendig, insbesondere wenn man plant, aufgrund einer neuen Gelegenheit den aktuellen Job zu kündigen.
(Der Artikel basiert auf Artikel 2(1) des Ministerialerlasses Nr. 46 von 2022.)
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