Neue Steuermodell auf gesüßte Getränke in VAE

Neue Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Getränke in den VAE bis 2026: Änderungen voraus
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate ein neues Verbrauchssteuermodell für die Kategorie der gesüßten Getränke einführen, das signifikante Änderungen für Getränkehersteller, Importeure und Vertreiber mit sich bringen wird. Ziel des neuen Systems ist es, gesündere Konsumgewohnheiten zu fördern, die öffentlichen Gesundheitsausgaben zu reduzieren und ungesunde Produkte einzudämmen. Laut der Ankündigung der in Dubai ansässigen Bundessteuerbehörde (FTA) werden die neuen Steuersätze nach einem sogenannten „mehrstufigen, volumenbasierten Modell“ angewandt.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2026?
Im neuen System wird die Verbrauchsteuer auf gesüßte Getränke an den Gesamtzucker- und Süßstoffgehalt des Produkts angepasst, berechnet pro 100 ml. Dies bedeutet, je mehr Zucker oder Süßstoff ein Getränk enthält, desto höher wird der darauf zu zahlende Steuersatz sein. Die neuen Regelungen gelten für trinkfertige Getränke, Konzentrate, Pulver, Gelees, Extrakte und alle Produkte, aus denen gesüßte Getränke hergestellt werden können.
Die FTA betonte ausdrücklich, dass nur jene Getränke, die nur natürlichen Zucker und keine zusätzlichen Süßstoffe oder künstlichen Bestandteile enthalten, von der Verbrauchsteuer ausgenommen werden.
Vier Steuerkategorien
Die Klassifizierung der Getränke wird in vier Kategorien basierend auf dem Zuckergehalt erfolgen, die mit den folgenden Steuersätzen eingeführt werden:
1. Hochzuckerhaltige gesüßte Getränke: Dies sind Getränke, die mindestens 8 Gramm Zucker oder anderen Süßstoff pro 100 ml enthalten. Eine Steuer von 1,09 Dirham pro Liter wird auf diese erhoben.
2. Mittelzuckerhaltige gesüßte Getränke: Diese enthalten mindestens 5 Gramm, aber weniger als 8 Gramm Zucker oder anderen Süßstoff pro 100 ml. Eine Steuer von 0,79 Dirham pro Liter wird dafür erhoben.
3. Niedrigzuckerhaltige gesüßte Getränke: Getränke, die weniger als 5 Gramm Zucker und/oder Süßstoff pro 100 ml enthalten. Diese werden von der Steuer befreit, was 0 Dirham/liter bedeutet.
4. Künstlich gesüßte Getränke: Diese enthalten nur künstliche Süßstoffe oder eine Mischung aus künstlichen und natürlichen Zuckern, aber die Gesamtmenge übersteigt nicht 5 Gramm pro 100 ml. Diese unterliegen ebenfalls einer Steuer von 0 Dirham/liter.
Besteuerung von kohlensäurehaltigen und Energy-Drinks
Bisher bildeten kohlensäurehaltige Getränke eine eigene Kategorie, werden jedoch im neuen Modell ebenfalls entsprechend der Klassifikation als gesüßte Getränke besteuert, basierend auf ihrem Zucker- und Süßstoffgehalt. Im Gegensatz dazu werden Energy-Drinks weiterhin nach dem bestehenden System besteuert, bei dem die Steuer 100 Prozent des Verbraucherpreises beträgt, und sie fallen nicht unter das neue volumenbasierte Modell.
Kein Marketing ohne Zertifizierung
Die FTA hat strenge Anforderungen für Hersteller, Importeure und Lagerer von gesüßten Getränken festgelegt. Alle beteiligten Parteien müssen das sogenannte „Emirates Conformity Certificate for Sugar and Sweeteners Content in Beverages“ erwerben, das den Gehalt an Zucker und Süßstoffen im Getränk zertifiziert.
Um das Zertifikat zu beantragen, ist ein Labortest erforderlich, der nur von akkreditierten Labors in den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt werden kann. Nach dem Test können die Daten über die offizielle Website des Ministeriums für Industrie und fortschrittliche Technologie eingereicht werden.
Das Zertifikat muss dann auf die digitale Plattform EmaraTax hochgeladen werden, wenn das Getränk registriert oder die Registrierung aktualisiert wird. Wird das Zertifikat nicht eingereicht, wird das Getränk automatisch in die Kategorie „Hochzuckerhaltige Getränke“ eingestuft und entsprechend besteuert, unabhängig vom tatsächlichen Zuckergehalt.
Erhöhte Verantwortung für Hersteller
Für Hersteller und Importeure stellt das neue System eine erhebliche Herausforderung dar, da sie nicht nur auf die Zusammensetzung der Produkte, sondern auch auf eine präzise Kennzeichnung und Labortests achten müssen. Unzureichende oder unvollständige Dateneinreichung kann zur Aussetzung der Registrierung oder sogar zur Einstellung des Imports führen.
Für Getränkepulver, Konzentrate und Extrakte wird es beispielsweise erforderlich sein, die Menge anzugeben, die zur Zubereitung einer einzelnen Portion benötigt wird, und der gesamte Zuckergehalt des Produkts wird darauf basierend berechnet. Die FTA zielt darauf ab sicherzustellen, dass die Regelungen auf alle Formate angewendet werden, nicht nur auf trinkfertige Getränke.
Eine gesündere Zukunft – durch Besteuerung?
Die Einführung des neuen Steuersystems ist nicht nur ein finanzielles Instrument, sondern Teil einer langfristigen öffentlichen Gesundheitsstrategie. Ziel ist es, den Zuckerkonsum der Bevölkerung der VAE zu reduzieren, der ein signifikanter Faktor bei der Entwicklung nicht übertragbarer Krankheiten wie Typ-2-Diabetes, Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist.
Laut den Behörden dient das neue System auch als Anreiz: Hersteller, die den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzieren, erhalten Steuererleichterungen, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt verschaffen kann. Dies könnte sich auch positiv auf die Innovationsrichtungen in der Lebensmittelindustrie auswirken.
Fazit
Die neue Verbrauchsteuer auf gesüßte Getränke, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, führt ein strengeres, transparenteres und differenzierteres System in den VAE ein. Obwohl die Regelung für Hersteller eine administrative Belastung und Kosten bedeutet, ist das langfristige Ziel, eine gesundheitsbewusstere Gesellschaft zu formen.
Unternehmen, Hersteller und Importeure mit Sitz in Dubai sollten jetzt beginnen, sich auf die Zertifizierungs-, Labortest- und digitalen Registrierungsverpflichtungen rechtzeitig vorzubereiten. Die Regelung beeinflusst nicht nur die Marktoperationen, sondern auch die Entscheidungen der Verbraucher, indem sie bewusster Entscheidungen zum Wohle der Gesundheit treffen.
(Quelle basierend auf der Ankündigung der Federal Tax Authority (FTA) der VAE).
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