Mieter und Verwandte: Was ist erlaubt?

Was kann ein Mieter tun, um einen Verwandten in der Wohnung zu beherbergen?
Die Mietvorschriften in Dubai setzen strenge Grenzen für die Rechte der Mieter, insbesondere wenn es um den Aufenthalt einer dritten Person, wie z.B. eines Verwandten, in der Wohnung geht. Auch wenn der Wunsch, die Familie zusammenzuhalten, ein natürlicher menschlicher Instinkt ist, definiert das rechtliche Rahmenwerk in den Vereinigten Arabischen Emiraten genau, was ein Mieter tun darf und was nicht, wenn es darum geht, temporäre oder dauerhafte Gäste zu beherbergen. Die Situation mag simpel erscheinen – "nur ein Verwandter, der bleibt, bis er einen Job gefunden hat" – aber in Dubai ist es nicht so einfach.
Rechte und Pflichten des Mieters
Ein Mietvertrag in Dubai besteht nicht nur darin, jeden Monat die Miete zu zahlen, um im Gegenzug in einer Wohnung zu leben. Der sogenannte Mietvertrag umfasst strenge Bedingungen, die auch das Verhalten des Mieters hinsichtlich der Nutzung der Immobilie regeln. Das Gesetz Nr. 26 von 2007, welches das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern regelt, besagt, dass ein Mieter nicht berechtigt ist, die Nutzung der Immobilie zu ändern oder anderen deren Nutzung zu gestatten, es sei denn, es wird eine separate Vereinbarung mit dem Eigentümer getroffen.
Das bedeutet, dass falls jemand – wie ein Cousin – für einen längeren Zeitraum bleiben möchte, dies nicht automatisch bedeutet, dass er als Teil der "unmittelbaren Familie" des Mieters angesehen wird, insbesondere wenn der Gast nicht im Vertrag spezifiziert ist.
Was versteht man unter vorübergehender Beherbergung?
Wenn der Verwandte nur für ein paar Tage oder Wochen auf einem Touristenvisum kommt und nicht dauerhaft in der Wohnung wohnt, verstößt dies im Allgemeinen nicht gegen die Bestimmungen des Mietvertrags. In solchen Fällen haben die meisten Vermieter oder Immobilienverwaltungsfirmen nichts gegen die Anwesenheit eines Gastes, solange sie die Gemeinschaft nicht stören und keine gesetzlichen Verstöße vorliegen.
Wenn der Verwandte jedoch länger bleiben möchte – vielleicht für Monate – um Arbeit zu suchen, die Wohnung als ständigen Wohnsitz zu nutzen oder ein Aufenthaltsvisum über die Adresse zu beantragen, wird die Situation anders betrachtet und könnte rechtliche und administrative Konsequenzen haben.
Was spezifiziert das Gesetz?
Artikel 24 des Dubai-Mietgesetzes besagt ausdrücklich:
"Sofern im Mietvertrag nicht anders bestimmt, ist der Mieter nicht befugt, die Nutzung der Immobilie auf Dritte zu übertragen oder sie ohne die schriftliche Einwilligung des Vermieters unterzuvermieten."
Das bedeutet, dass falls jemand dauerhaft in der Immobilie wohnen würde, egal ob er dafür zahlt oder nicht, dies als Unternutzung oder Untervermietung angesehen werden könnte, insbesondere wenn es sich um eine längere Anwesenheit, ein Visum oder eine Adressregistrierung handelt.
Wo ist die Grenze?
Gemäß den rechtlichen Texten beruht die Grenze zwischen einem "Gast" und einem "Untermieter" auf Absicht und Dauer. Bleibt ein Cousin nur ein paar Wochen, ohne sich offiziell anzumelden, kein Visum unter dieser Adresse zu beantragen und bleibt der Mieter verantwortlich für die Immobilie, wird im Prinzip keine Zustimmung des Eigentümers benötigt.
Wenn der Verwandte jedoch länger dort leben würde, einen eigenen Schlüssel hat, vielleicht in einem anderen Raum wohnt oder finanziell beiträgt, könnten diese "Verdacht erregen" – und zwar berechtigterweise beim Vermieter.
Zusatzklauseln zum Mietvertrag können entscheiden
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Mietverträge in Dubai ergänzende Klauseln enthalten, die festlegen, wie viele Personen in der Wohnung leben dürfen, wer als Familie zählt oder welche Erwartungen in Bezug auf Gästeunterbringung gelten. In einigen Fällen können sogar Übernachtungsbesuche eingeschränkt sein. Daher ist es entscheidend, dass Mieter die Bedingungen ihres Vertrags überprüfen, bevor sie eine langfristige Beherbergung in Angriff nehmen.
Praxis: Was sollte der Mieter tun?
Die sicherste Lösung ist, dass der Mieter den Vermieter oder die Immobilienverwaltungsgesellschaft kontaktiert und um eine schriftliche Einwilligung bittet, damit ein Verwandter für einen längeren Zeitraum bleiben darf. Dies ist ratsam, auch wenn vom Verwandten keine Miete verlangt wird und die Situation nicht als Untervermietung angesehen wird.
Auf diese Weise können nicht nur rechtliche Konflikte vermieden werden, sondern im Falle einer Inspektion oder einer Beschwerde eines Nachbarn kann der Mieter leicht nachweisen, dass der Aufenthalt des Gastes genehmigt ist.
Was passiert, wenn keine Zustimmung vorliegt?
Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass die Nutzung der Immobilie nicht mit den Vertragsbedingungen übereinstimmt, kann er eine Warnung aussprechen oder sogar die Kündigung des Vertrags einleiten. In einigen Fällen könnten Strafzahlungen verhängt werden, insbesondere wenn es zu einer unbefugten Unternutzung kommt. Daher lohnt sich das Risiko nicht, selbst wenn der Gast "nur ein Verwandter" ist.
Zusammenfassung
Die Mietvorschriften in Dubai sind klar: Ein Mieter darf die Nutzung der Immobilie – weder vollständig noch teilweise – ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht auf Dritte übertragen. Jedoch steht in der Regel einer vorübergehenden, kurzfristigen Beherbergung nichts im Weg, solange der Gast nicht dauerhaft in der Wohnung wohnt.
Der beste Weg für einen Mieter ist es, seinen Vertrag zu überprüfen, mit dem Vermieter zu konsultieren und alle erteilten Genehmigungen zu dokumentieren. Dies hilft, Missverständnisse, Unannehmlichkeiten und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden – selbst wenn es nur darum geht, die Familie zusammenzuhalten.
(Quelle: Gesetz Nr. (19) von 2007 Artikel 26)
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