Kein Goldenes Visa für Krypto-Investoren

Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten haben offiziell Behauptungen zurückgewiesen, dass Kryptowährungsinvestoren, insbesondere Toncoin-Besitzer, automatisch Anspruch auf die begehrte 10-jährige Golden-Visa-Aufenthaltserlaubnis hätten. Laut der offiziellen Erklärung gilt die langfristige Aufenthaltserlaubnis weiterhin strikt für klar definierte Kategorien, und der Besitz digitaler Vermögenswerte allein ist nicht ausreichend.
Keine Verbindung zwischen Krypto-Vermögenswerten und Golden Visa
Die Bundesbehörde für Identität und Staatsbürgerschaft, Zoll- und Port-Sicherheit (ICP), die Wertpapier- und Rohstoffbehörde (SCA) und die Dubai Virtual Assets Regulatory Authority (Vara) betonten in einer gemeinsamen Erklärung, dass das Golden Visa nur unter offiziell definierten Bedingungen ausgestellt werden kann, die keine Kryptowährungsinvestoren umfassen.
Folgende Personen sind berechtigt:
Immobilieninvestoren,
Unternehmer,
außergewöhnliche Talente,
Wissenschaftler und Spezialisten in ihren Fachgebieten,
Studenten und Absolventen mit exzellenten akademischen Leistungen,
Pioniere im humanitären Bereich,
Vorderlinienarbeiter.
Laut der Erklärung unterliegen Investitionen in digitale Vermögenswerte anderen Vorschriften und sind nicht Teil des Aufenthaltsvisasystems.
Falsche Online-Nachrichten und betrügerische Angebote
Die Erklärung der Behörden folgte auf Behauptungen einer einflussreichen Figur der Ton Foundation, wonach Toncoin-Besitzer das Golden Visa für eine einmalige Gebühr von 35.000 US-Dollar erhalten könnten. Laut dem Beitrag wäre auch das Staken von Ton-Token erforderlich. Vara widerlegte diese Behauptungen schnell und entschlossen und fügte hinzu, dass weder Ton noch seine verwaltende Stiftung in den VAE lizenziert oder reguliert sind.
Im Rahmen des Kampfes gegen falsche Informationen warnten die Behörden interessierte Parteien davor, auf Angebote hereinzufallen, die nicht von offiziellen Regierungsstellen stammen, selbst wenn sie auf bekannten Plattformen wie sozialen Medien verbreitet werden.
Verpflichtung zur Überprüfung bei offiziellen Quellen
Die SCA betonte, dass alle Investoren verpflichtet sind, sich aus zuverlässigen Quellen zu informieren und nur mit Dienstanbietern zusammenzuarbeiten, die über die erforderlichen Lizenzen in den VAE verfügen. Es ist besonders wichtig, dass Interessierte nicht von falschen Versprechen bezüglich der Visa-Berechtigung in die Irre geführt werden.
Laut der Erklärung sollte jeder, der ernsthaft an dem Golden Visa interessiert ist, die offizielle Website des ICP besuchen, wo aktuelle, detaillierte Informationen über die aktuellen Berechtigungskriterien, den Bewerbungsprozess und notwendige Unterlagen verfügbar sind.
Zusammenfassung
Die Behörden Dubais haben klar erklärt, dass der Besitz oder das Staken von Kryptowährungen nicht für ein Golden Visa qualifiziert, und Angebote in diesem Zusammenhang unbegründet und möglicherweise betrügerisch sind. Der offizielle Standpunkt ist klar: Nur diejenigen, die in die vorgeschriebenen, streng regulierten Kategorien fallen, können das Golden Visa erhalten.
(Quelle des Artikels: gemeinsame Erklärung der Bundesbehörde für Identität und Staatsbürgerschaft, Zoll- und Port-Sicherheit (ICP); Wertpapier- und Rohstoffbehörde (SCA); und Virtual Assets Regulatory Authority (Vara).)
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