Erbschaft für Ausländer im VAE leicht gemacht

Testamente für nicht-muslimische Ausländer in den VAE: Was Sie wissen müssen
Nicht-muslimische Ausländer, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten leben, stehen häufig vor der Frage, wie sie die Verfügung über ihren Nachlass nach ihrem Tod offiziell regeln können. Das lokale Rechtssystem bietet ihnen mehrere Optionen, um ihre Testamente auf gültige Weise innerhalb des Landes zu registrieren und so das Schicksal ihrer Habseligkeiten sicherzustellen. Im Folgenden erläutern wir, welche Optionen zur Verfügung stehen, welche gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind und welche offiziellen Verfahren durchzuführen sind, um sicherzustellen, dass ein Testament gültig und durchsetzbar ist.
Die grundlegende Gesetzgebung: Zivilgesetz über den Personenstand der VAE
Der Rechtsrahmen für Testamente für Nicht-Muslime wird durch das Bundesgesetz Nr. 41 von 2022 der VAE geregelt. Artikel 1 besagt, dass dieses Gesetz für alle nicht-muslimischen Einwohner gilt, es sei denn, sie erklären ausdrücklich eine Präferenz für ihr Heimatrecht im Hinblick auf Ehe, Scheidung, Erbschaft, Testamente und elterliche Beziehungen. Diese Freiheit ermöglicht es Ausländern, sofern nicht anders angegeben, das Rechtssystem der VAE als Grundlage für die Erstellung ihrer Testamente zu nutzen.
Orte zur Registrierung von Testamenten in den VAE
Die offizielle Registrierung eines Testaments kann an verschiedenen Orten erfolgen, abhängig davon, in welchem Emirat der Erblasser lebt oder welche Gerichtsbarkeit er wählt. Diese Orte umfassen:
Dubai Courts
Dubai International Financial Centre (DIFC) Wills Service Centre
Abu Dhabi Judicial Department
Abu Dhabi Global Market (ADGM Courts)
Das zuständige Konsulat oder die zuständige Botschaft
Dubais einzigartige Regelung für nicht-muslimische Testamente
Das speziell für Dubai eingerichtete Gesetz Nr. 15 von 2017 erlaubt es jedem nicht-muslimischen Individuum, ein Testament entweder bei den Dubai Courts oder dem DIFC Court einzureichen. Folglich wurde ein separates Register für nicht-muslimische Testamente eingerichtet, was besonders wichtig für diejenigen ist, die sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen gemäß ihren kulturellen Normen verteilt wird.
Was kann im Testament enthalten sein?
Ein registriertes Testament sollte Folgendes umfassen:
Benennung von Testamentsvollstrecker(n)
Benennung von Begünstigten
Alle Habseligkeiten des Verstorbenen, ob beweglich oder unbeweglich
Bankvermögen, Unternehmensanteile
Geistiges Eigentum, wie Patente, Domain-Namen, Urheberrechte
Digitale oder Online-Vermögenswerte, wie soziale Medienkonten
Vermögenswerte sowohl innerhalb als auch außerhalb der VAE
DIFC: Einzigartiger Aufbau, englischsprachiges Testament
Die vom DIFC Wills Service Centre angebotene Option ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die ein angelsächsisches Erbsystem in Betracht ziehen. Testamente, die unter den DIFC-Regeln eingereicht werden, müssen mehrere Bedingungen erfüllen:
Nur Nicht-Muslime können sie erstellen
Das Testament muss in englischer Sprache verfasst sein
Es sind mindestens zwei volljährige Zeugen erforderlich
Das Testament muss persönlich unterschrieben werden
Das Testament muss zum Zeitpunkt des Todes beim DIFC registriert sein
Das Testament kann auch auf Vermögenswerte außerhalb der VAE eingehen
Bestimmungen für das Sorgerecht, nicht nur Vermögenswerte
Innerhalb des DIFC-Systems können Erblasser auch einen Vormund für ihr(e) Kind(er) benennen, falls ihr minderjähriges Kind in Dubai oder Ras Al Khaimah lebt. Dies ist eine sehr wichtige proaktive rechtliche Option für Ausländer, die ihre Kinder hier erziehen.
Schritte in Abu Dhabi
Für nicht-muslimische Einwohner in der Hauptstadt können Testamente beim Abu Dhabi Judicial Department oder am ADGM Court registriert werden. Der ADGM, ähnlich wie der DIFC, ist ein internationales Finanzzentrum mit eigener Gerichtsbarkeit, das die Registrierung von nicht-muslimischen, englischsprachigen Testamenten ermöglicht.
Konsularische Optionen: Nicht alle Länder bieten sie an
Viele Ausländer prüfen zunächst, ob die Botschaft oder das Konsulat ihres Heimatlandes Testamentregistrierungsdienste anbietet. Dies variiert je nach Land, und nicht alle diplomatischen Vertretungen bieten solche Optionen an. Wer diesen Weg in Betracht zieht, sollte sich direkt bei der diplomatischen Vertretung seines Landes in den VAE erkundigen.
Praktische Schritte zur Vorbereitung des Testaments
1. Der Erblasser entscheidet, unter welcher Gerichtsbarkeit er das Testament registrieren möchte (Dubai Courts, DIFC, ADGM, etc.)
2. Wählen Sie einen Rechtsberater oder Vermittler, der mit den Anforderungen des gewählten Systems vertraut ist
3. Bereiten Sie das Testament in der von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Sprache und Form vor
4. Ernennen Sie einen Testamentsvollstrecker und (falls erforderlich) einen Vormund
5. Unterschreiben Sie das Testament im Beisein von zwei Zeugen
6. Zahlen Sie die Registrierungsgebühren (die je nach gewählter Institution variieren können)
7. Bewahren Sie das Registrierungsdokument auf und stellen Sie sicher, dass eine Kopie für Familienmitglieder zugänglich ist.
Zusammenfassung
Für nicht-muslimische Ausländer bieten die Vereinigten Arabischen Emirate ein modernes und flexibles rechtliches Umfeld, das kulturelle und rechtliche Vielfalt respektiert. Ob durch das Dubai Court System, die westlich beeinflussten Regelungen des DIFC oder ADGM oder sogar konsularische Lösungen, jeder kann ein Verfahren finden, das zu ihm passt. Die offizielle Registrierung eines Testaments bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Seelenfrieden – und stellt sicher, dass nach unserem Tod unser Vermögen so verwaltet wird, wie wir es während unseres Lebens geplant haben.
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