Betriebskosten in Dubai auch ohne Besitzübernahme!

Zahlungspflicht für Betriebskosten in Dubai: Zahlung auch ohne Besitzübernahme erforderlich
Dubais Immobilienmarkt ist dynamisch und entwickelt sich oft schnell weiter, wobei Regelungen häufig bemüht sind, mit den neuen Entwicklungen Schritt zu halten. Ein wiederkehrendes strittiges Thema ist die Zahlung von Betriebskosten, insbesondere wenn der Eigentümer die Immobilie nicht offiziell übernommen hat. Das Dubai Rental Disputes Center hat diese Situation mit einer kürzlich ergangenen Entscheidung klargestellt: Der Eigentümer ist verpflichtet, die Gemeinschaftskosten zu zahlen, auch wenn die Immobilie nicht offiziell übergeben wurde - insbesondere, wenn die Verzögerung auf das Verschulden des Käufers zurückzuführen ist.
Warum war die Entscheidung notwendig?
In den letzten Jahren entstanden zahlreiche Streitigkeiten, weil Entwickler Immobilien aufgrund von Zahlungsverzug der Käufer nicht rechtzeitig übergaben. In diesen Fällen war unklar, wer die Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb der Gemeinschaftsflächen tragen sollte, insbesondere wenn der Titel noch nicht übertragen worden war. Diese Unklarheit führte häufig zu finanziellen Verlusten, rechtlichen Streitigkeiten und beeinträchtigte negativ die Stabilität des Immobilienmarktes.
In dem jüngsten Fall wurden Immobilien diskutiert, die im Rahmen von Ratenzahlungsplänen verkauft wurden, bei denen die Käufer alle Raten bezahlt hatten, die Immobilie jedoch nicht offiziell auf ihren Namen übertragen wurde. Gleichzeitig hielt der Entwickler die Übergabe mit der Begründung ausstehender Gebühren zurück, während die Immobilie bereits nutzbar war. In solchen Situationen wollte weder der Entwickler die Betriebskosten übernehmen, noch waren die Käufer bereit, diese zu zahlen - es entstand eine Pattsituation.
Was besagt die neue Entscheidung?
Das Dubai Rental Disputes Center wandte sich an die General Authority for Unifying Principles, um die Frage zu klären. Ihrem Verständnis zufolge ist die Person (Käufer), deren Name im vorläufigen Register der Immobilie erscheint, verpflichtet, die Betriebskosten ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem das Gebäude fertiggestellt ist oder ab dem Zeitpunkt, an dem sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen. Diese Entscheidung ist unabhängig davon, ob die Immobilie tatsächlich übergeben wurde oder nicht.
Das Ziel ist sicherzustellen, dass gemeinsame Gebäudeareale, wie Aufzüge, Empfang, Sicherheitsdienst, Parkplätze, Beleuchtung, Pool und andere gemeinsame Dienstleistungen kontinuierlich und ununterbrochen instandgehalten werden und diese Kosten nicht aufgrund der Weigerung einiger Käufer, zu zahlen, auf die anderen regelmäßig zahlenden Eigentümer fallen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Auslegung basiert auf dem Gesetz Nr. 6 von 2019, das die Verwaltung von gemeinschaftlich genutzten Immobilien und die Zuweisung der damit verbundenen Kosten regelt. Laut dem Gesetz obliegt die Finanzierung des Betriebs und der Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen entweder dem Entwickler oder dem aktuellen Eigentümer - abhängig davon, ob die betreffende Einheit verkauft ist oder nicht. Die Betriebskosten werden von Verwaltungsunternehmen eingezogen, die mit diesen Mitteln den kontinuierlichen Betrieb und die Instandhaltung sicherstellen.
Die aktuelle Entscheidung ist bedeutsam, da sie einen klaren rechtlichen Präzedenzfall für Situationen schafft, in denen die Immobilie fertig ist, aber die Übergabe - insbesondere aufgrund von Nachlässigkeit des Käufers - verzögert wird.
Was bedeutet das in der Praxis für Eigentümer?
Nach der neuen Regelung sollte jeder Käufer besonderes Augenmerk darauf legen, seine finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere wenn die Übergabe noch nicht erfolgt ist. Andernfalls sammeln sich die Betriebskosten an und werden später rechtlich durchgesetzt, was die Übergabe potenziell gefährden könnte. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Immobilie besteht, sodass man nicht behaupten kann: "Ich bin noch nicht eingezogen" als Verteidigung.
Die Entscheidung bietet auch Entwicklern und bestehenden Eigentümern Beruhigung, da sie nicht verpflichtet sind, die versäumten Betriebskosten aufgrund verzögerter Eigentümer zu tragen.
Statistiken und Effizienz
Im Jahr 2024 schloss das Dubai Rental Disputes Center 49.817 Vollstreckungsfälle im Zusammenhang mit Gemeinschaftseigentum ab. Darüber hinaus wurden im zweiten Quartal 443 Vergleichsvereinbarungen genehmigt, die sich auf insgesamt 190,7 Millionen Dirham beliefen, bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von sechs Tagen. Diese Zahlen demonstrieren die Effizienz des Zentrums bei der Bewältigung der Herausforderungen auf dem Immobilienmarkt.
Zusammenfassung
Die neu angekündigte rechtliche Auslegung ist ein bedeutender Meilenstein auf Dubais Immobilienmarkt. Sie sendet eine klare und entschiedene Botschaft an alle Käufer: Betriebskosten sind nicht nur an den Moment der Besitzübernahme gebunden, sondern werden auch durch finanzielle Verpflichtungen und die Baufortschritte des Gebäudes beeinflusst. Diese Auslegung kommt nicht nur Entwicklern und Betreibern, sondern auch anderen Eigentümern zugute, die somit nicht verpflichtet sind, einen Teil der Gemeinschaftskosten für Nicht-Zahler zu übernehmen.
Die Entscheidung trägt auch zur Stabilität des Immobilienmarktes bei und fördert transparente, rechtssichere Abläufe auf lange Sicht, was sowohl den Interessen der Käufer als auch der Entwickler dient. Damit hat Dubai einen weiteren Schritt in Richtung eines vorhersehbareren und nachhaltigeren Immobilienmarktumfelds gemacht.
(Basierend auf einer Mitteilung des Dubai Rental Disputes Center.)
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