Acht Abu Dhabi Fischhändler verletzt Fangverbot

Acht Fischgeschäfte in Abu Dhabi für Verstoß gegen Fischereiverbot sanktioniert
In der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate, Abu Dhabi, wurden acht Fischverkaufsstellen für die Verletzung des saisonalen Fischereiverbots sanktioniert. Die Behörden stuften den Vorfall als Umweltverstoß ein, nachdem die beteiligten Geschäfte eine Fischart verkauft hatten, die derzeit einem Fang- und Handelsverbot unterliegt – eine Maßnahme, um die Fortpflanzungsperiode der Art zu schützen.
Die Umweltbehörde – Abu Dhabi bestätigte in einer Stellungnahme in den sozialen Medien, dass die beanstandeten Geschäfte den Langschwanz-Silberbarsch, lokal bekannt als Badah, zum Verkauf anboten, obwohl ein temporäres Fang- und Verkaufsverbot besteht. Das Verbot zielt darauf ab, den Fortpflanzungszyklus der Art zu schützen und so zum Gleichgewicht des maritimen Ökosystems beizutragen.
Die Behörde betonte, dass Abu Dhabi zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Meeresressourcen ein strenges Regulierungssystem für die Fischereiindustrie eingeführt hat. Die geltenden Gesetze verbieten speziell den Fang und Verkauf bestimmter Fischarten während ihrer Fortpflanzungsperioden, insbesondere wenn die Art von erheblichem wirtschaftlichem Wert ist – wie im Fall von Badah.
Darüber hinaus forderte die Umweltbehörde alle am Fischfang und Fischhandel beteiligten Akteure auf, sich an die bestehenden Vorschriften zu halten und so zur Erhaltung der Fischbestände und langfristigen Pflege der natürlichen Ressourcen beizutragen. Sie hoben hervor, dass solche Vorschriften nicht nur das ökologische Gleichgewicht schützen, sondern auch die Möglichkeit sichern, dass zukünftige Generationen die durch das Meer gebotenen Vorteile genießen können.
Der Vorfall macht deutlich, dass Lebensmittelhändler, insbesondere diejenigen, die Meeresprodukte anbieten, Verpflichtungen über die reine Kundenbedienung hinaus haben. Nachhaltigkeit und Umweltaspekte sind mittlerweile wesentliche Bestandteile der Geschäftstätigkeit. Solche Regelverstöße schaden nicht nur der Natur, sondern gefährden auch den Ruf der beteiligten Unternehmen, was womöglich zu Geldstrafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen führt.
Ein Verkauf während der Sperrfrist kann schwerwiegende Umweltauswirkungen haben, da die Unterbrechung eines Fortpflanzungszyklus die Population der beteiligten Arten langfristig beeinflussen kann. Das Beispiel Abu Dhabis zeigt, dass die Behörden der VAE den Schutz der Meeresressourcen ernst nehmen und nicht zögern, gegen diejenigen vorzugehen, die Naturschutzbestimmungen verletzen.
Nachhaltige Fischerei dient nicht nur dem Schutz des Meereslebens, sondern sichert auch die Stabilität der Wirtschaft – denn der Fischhandel kann nur fortgesetzt werden, wenn die Ressourcen langfristig zugänglich bleiben. Solche Maßnahmen behindern daher nicht die wirtschaftliche Aktivität, sondern schützen vielmehr deren Zukunft.
(Quelle des Artikels: Stellungnahme der Umweltbehörde – Abu Dhabi (EAD).)
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